Coworking 56 Köln AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Nutzung des Coworking Spaces der Coworking 56 Köln („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen und sonstigen Leistungen der Coworking 56 Köln, geschäftsführende Gesellschafter: Denis Oelcerman, Gottesweg 56-62, 50959 Köln. Die AGB gelten zwischen der Coworking 56 Köln und dem jeweiligen Nutzer („Nutzer“) des Coworking Spaces in der Gottesweg 56, 50969 Köln und der sonstigen Leistungen der Coworking 56 Köln.
1.2. Sofern nichts ausdrücklich anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Werden dem Nutzer bei Vertragsschluss explizit andere AGB mitgeteilt, so gelten diese für den geschlossenen Vertrag. Die AGB gelten auch für gleichartige künftige Verträge zwischen den Parteien, ohne dass die Coworking 56 Köln in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Coworking 56 Köln ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen Coworking 56 Köln und dem Nutzer erfordert einen schriftlichen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wird. Eine Ausnahme von dem Schriftformerfordernis gilt für die Buchung eines beliebigen frei verfügbaren Arbeitsplatzes für Stunden bzw. einen Tag. In diesem Fall kann der Nutzer auch vor Ort formfrei einen Sitzplatz buchen. In jedem Fall gelten diese AGB als Vertragsbestandteil.
Oder:
Mit der vom Nutzer veranlassten und von der Coworking 56 Köln akzeptierten Buchung eines Tarifs kommt ein Vertrag zu dem vom Nutzer gewählten Tarif zustande. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, per E-Mail oder vor Ort.
Oder bei Online-Buchung:
Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: der zur Buchung beabsichtigte Tarif wird im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Nutzer den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit der Nutzer als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. Paypal, Sofort) nutzt, wird er entweder auf die Bestellübersichtsseite geführt oder zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nimmt der Nutzer dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe seiner Daten vor. Abschließend wird der Nutzer zurück in den Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung hat der Nutzer die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Buchung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ erklärt der Nutzer rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
2.2. Mit der Buchung versichert der Nutzer, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
2.3. Die Coworking 56 Köln ist berechtigt, die Identität des Nutzers, insbesondere bei seinem ersten Besuch in dem Coworking Space der Coworking 56 Köln, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
2.4. Der Vertrag wird persönlich mit dem Nutzer abgeschlossen und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Arbeitsplätze, Büros oder des Inventars an Dritte ist untersagt. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3. Leistungsbeschreibung
3.1. Die Coworking 56 Köln bietet die zeitlich befristete entgeltliche Nutzung von Büroräumen und Arbeitsplätzen, einschließlich Internetzugang (WLAN), die Bereitstellung von Besprechungs- und Konferenzräumen, virtuelle Büros, Schließfächer im Rahmen der angebotenen Arbeitsplatztarife und der damit verbundenen Dienstleistungen und Büroinfrastruktur an. Die Räumlichkeiten werden nicht zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt.
3.2. Dem Nutzer wird von der Coworking 56 Köln die Möglichkeit geboten, im Rahmen eines Vertrages die zuvor genannten Angebote und Dienstleistungen gegen Entgelt zu nutzen.
3.3. Je nach gewähltem Tarif bzw. angebotener Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine im Vertrag näher bestimmte Art und Nutzungszeit beschränkt. Die Tarife, Leistungsangebote, Preise und Konditionen sind in der jeweils gültigen Preis- und Leistungsliste einsehbar (www.coworking56.de).
3.4. Der im vertraglich vereinbarten Umfang bereitgestellte Büroarbeitsplatz ist mit einem Tisch oder Stehtisch, einer Sitzgelegenheit, Strom, Licht und Internetzugang per W-LAN ausgestattet. Die Nutzung der gesamten Einrichtung ist auf den Zweck als Büronutzung gegen Entgelt beschränkt. Der Nutzer wird alle mit seinem Betrieb in Verbindung stehenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen auf eigene Kosten einholen, soweit diese auf die Person des Nutzers oder dessen Unternehmen bezogen sind. Die Coworking 56 Köln gewährt keinerlei Konkurrenzschutz.
3.5. Der Zugang zum Coworking Space ist für den Nutzer je nach dem gewählten Tarif zu den Öffnungszeiten werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr oder mit eigener elektronischem Zugang (WeLock) zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen der Woche möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
3.6. Der Nutzer hat die Ausstattung zu Beginn der Überlassung überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt. Es steht im alleinigen Verantwortungsbereich des Nutzers, dass sich der Arbeitsplatz sowie die Leistungen im Coworking Space für den vereinbarten Zweck wirtschaftlich eignen.
3.7. Bei der monatlichen Buchung von Arbeitsplätzen des Coworking Spaces kann nach Absprache mit der Coworking 56 Köln die Adresse des Coworking Spaces als offizieller Firmensitz des Nutzers angegeben werden. Voraussetzung für die Annahme als Firmensitzadresse ist in jedem Fall der Abschluss eines gesonderten Domizilierungsvertrages. Für die Anerkennung der Geschäftsadresse durch Dritte übernimmt die Coworking 56 Köln keine Gewähr.
3.8. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Die Coworking 56 Köln kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustieren im Coworking Space entscheiden. Die Zustimmung kann von der Coworking 56 Köln jederzeit einseitig widerrufen werden.
3.9. Der Coworking Space besteht aus einem Bereich für Tagesgäste, in dem der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen abgehalten werden („Flex Desk“) und einem geschlossenen Bereich, in dem Nutzer von der Coworking 56 Köln ihre dauerhaften Arbeitsplätze buchen („Fix Desk“).
3.10. Wird ein beliebiger freier Platz in dem „Flex Desk“ (flexible Arbeitsplätze) monatsweise gebucht oder eine monatliche Nutzung eines festen Arbeitsplatzes in dem „Fixed Desk“ vereinbart, besteht keine Gewähr und kein Anspruch für bzw. auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Platzes. In dem „Flex Desk“ kann jeder freie Sitzplatz genutzt werden – es besteht kein Anspruch auf einen Einzelarbeitsplatz.
3.11. Die flexiblen Arbeitsplätze sind vom Nutzer am Ende eines jeden Nutzungstages vollständig freizumachen und zu räumen.
3.12. Soweit der Nutzer keine monatliche Nutzung eines festen Arbeitsplatzes in dem „Fixed Desk“ bucht, hängt die Zurverfügungstellung des Arbeitsplatzes von der Verfügbarkeit ab.
3.13. Es handelt sich bei den zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen um Großraumarbeitsplätze, die nicht physisch getrennt oder separat abschließbar sind.
3.14. Der Coworking Space verfügt über räumlich abgetrennte und private Besprechungs- und Konferenzräume, die gegen zusätzliche Vergütung gebucht werden können.
3.15. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Coworking 56 Köln Veranstaltungen selbst durchführt oder Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Die Ausgestaltung, Häufigkeit und Teilnehmerzahl der Veranstaltungen liegt im Ermessen der Coworking 56 Köln. Die Nutzer werden mindestens eine Woche im Vorhinein über anstehende Veranstaltungen informiert. Der Nutzer erkennt an, dass es durch Veranstaltungen zu einer eingeschränkten Nutzung der Einrichtung, Lärmbelästigung und anderen Störungen kommen kann. Die Coworking 56 Köln bemüht sich, diese Störungen auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Sollt dem Nutzer von der Coworking 56 Köln für die Dauer der Veranstaltung kein der gebuchten Leistung entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden können, kann er für die Dauer der Beeinträchtigung den Preis verhältnismäßig mindern.
3.16. Der Nutzer darf gemeinsame Bürotechnik wie Laserdrucker, Scanner und Kopierer im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Ein darüber hinausgehender Gebrauch wird dem Nutzer in Rechnung gestellt.
3.17. Es stehen im Coworking Space Kaffee, Wasser sowie Sanitäranlagen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Private Gegenstände, insbesondere elektronische Geräte wie Kaffeemaschinen, Toaster etc. dürfen weder kurzfristig noch langfristig abgestellt bzw. genutzt werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die von dem Nutzer zu entrichtende Gebühr umfasst die Vergütung von allen im Vertrag gelisteten Leistungen. Alle weiteren Serviceleistungen (z.B. Beratungsleistungen, Getränke außerhalb Kaffee und Wasser) sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Preise.
4.2. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.3. Die Coworking 56 Köln ist berechtigt, die Preise einmal jährlich anzupassen. Bei Nutzern mit monatlichem Zahlungsmodell gilt die Preisanpassung ab dem nächsten Monatsersten, falls dem Nutzer die neuen Preise bis zum 15. eines Monats mitgeteilt wurden. Im Falle einer Entgelterhöhung, bei der das bisherige Entgelt um mehr als 10 Prozent gesteigert wird, steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung des Nutzers kann in diesem Fall nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis von der Entgelterhöhung ausgeübt werden. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Coworking 56 Köln wird den Nutzer über sein vorbezeichnetes Kündigungsrecht (Grund, Form, Frist) in diesen Fällen in Textform informieren. Die Frist des Satzes 4 läuft nicht, bevor die Coworking 56 Köln den Nutzer nicht entsprechend Satz 6 informiert hat.
4.4. Die im Vertrag zwischen der Coworking 56 Köln und dem Nutzer vereinbarte Vergütung wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt monatsweise zum Anfang eines Monats. Beginnt die Nutzung im Laufe eines Kalendermonats, wird die Abrechnung entsprechend der genutzten Tage anteilig gestellt.
4.5. Bei laufenden monatlichen Zahlungsintervallen wird das Entgelt zum Monatsanfang im Voraus fällig und ist spätestens am dritten Werktag zu entrichten.
4.6. Alle Leistungen, die nicht im Voraus zu zahlen sind, werden mit Rechnungsstellung sofort fällig.
4.7. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto der Coworking 56 Köln maßgeblich.
4.8. Bei der monatlichen Buchung eines oder mehrerer Arbeitsplätze erhebt die Coworking 56 Köln eine Kaution in Höhe eines Monatstarifes. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen. Solange die Kaution nicht geleistet ist, erhält der Nutzer keinen Zugang zum Arbeitsplatz. Hierdurch bedingte Verzögerungen hat der Nutzer zu vertreten.
4.9. Die Coworking 56 Köln ist darüber hinaus berechtigt, eine Schlüsselkaution in Höhe von 20 € pro ausgehändigter elektronischer Schlüsselkarte zu erheben. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
4.10. Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Nutzer die gebuchte Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.
5. Vertragslaufzeit
5.1. Ist der Vertrag für die Nutzung des Coworking Spaces auf bestimmte Zeit geschlossen, ist während dieser die ordentliche Kündigung wechselseitig ausgeschlossen.
5.2. Ist der Vertrag für die Nutzung des Coworking Spaces auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Coworking 56 Köln und der Nutzer können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Coworking 56 Köln kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn
– der Nutzer in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht oder nicht innerhalb der dort bestimmten Frist zahlt,
– der Nutzer seinen sonstigen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung wiederholt oder fortgesetzt zuwiderhandelt oder
– grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflichten nach Ziffer 8 oder 10 verstößt.
5.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5.5. Bei Abschluss eines Domizilierungsvertrages wird bereits eingegangene Post maximal 3 Monate nach Wirksamkeit der Kündigung aufbewahrt. Bei Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Nutzer, unverzüglich einen Post-Nachsendeantrag zu stellen. Mit Vertragsende ist die Coworking 56 Köln nach ihrer Wahl berechtigt, die Annahme von Postsendungen zu verweigern oder ein angemessenes Entgelt für die Bearbeitung zu berechnen.
5.6. Bei unbefugter Weiternutzung der Anschrift des Coworking Spaces als Geschäftsanschrift über das Vertragsende hinaus, kann die Coworking 56 Köln, unbeschadet weiterer Ansprüche, eine Strafzahlung von 200 Euro pro Monat von dem Nutzer verlangen.
5.7. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel des Arbeitsplatzes besteht, kann der Nutzer nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Coworking 56 Köln die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
5.8. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeitsplatz in vertragsgemäßem, ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Räumen und Gegenständen und/oder der Verlust von Gegenständen sind vom Nutzer vollständig zu ersetzen. Mit Vertragsende gibt der Nutzer alle erhaltenen elektronischen Schlüsselkarten an die Coworking 56 Köln zurück . Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass er sein Eigentum zuvor entfernt hat.
6. Virtual Office & Domizilierungsvertrag
6.1. Durch Buchung des Virtual Office erwirbt der Nutzer das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die Anschrift des Coworking Spaces als Geschäftsanschrift zu nutzen. Der Service umfasst weiter folgende Leistungen:
– Firmenschild im Eingangsbereich des Coworking Space
– Postannahme durch Mitarbeiter der Coworking 56 Köln
– Post wird durch die Coworking 56 Köln mehrmals täglich aus dem zentralen Postkasten geholt und in das durch den Nutzer gebuchte Postfach abgelegt
– Postaufbewahrung: maximal 3 Monate
– Postweiterleitung innerhalb der EU sowie Paketannahme optional gegen zusätzliche Gebühr
6.2. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die Virtual Office Adresse für seine Zwecke nutzbar ist. Dasselbe gilt für die Einhaltung der handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zur Verwendbarkeit der Anschrift als Geschäftsadresse. Die Coworking 56 Köln übernimmt hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung.
6.3. Firmen- oder Werbeschilder dürfen nur an den vorgesehenen, von der Coworking 56 Köln mitgeteilten Flächen in einer dem Charakter der Räumlichkeiten angemessenen Gestaltung angebracht werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Schilder durch die Coworking 56 Köln entfernt.
6.4. Die Coworking 56 Köln nimmt für den Nutzer Postsendungen unter der Coworking Space Adresse entgegen und trägt durch die Bereitstellung hierfür notwendiger Vorrichtungen dafür Sorge, dass Sendungen den Nutzer vereinbarungsgemäß erreichen. Sollten unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen ausnahmsweise durch die Post zugestellt werden, so werden diese nicht angenommen. Dies gilt ebenso für Nachnahme-Pakete, die ohne Hinterlegung entsprechender Kosten und Absprache geliefert werden. Nachnahme-Pakete müssen vorher entsprechend angemeldet werden. Die Coworking 56 Köln ist berechtigt, nicht angemeldete Ware nicht anzunehmen bzw. an entsprechende Absender zurückzusenden und übernimmt für eventuelle Schäden keine Haftung oder Vollzugszinsen.
6.5. Der Nutzer stellt der Coworking 56 Köln die erforderlichen Vollmachten zur Entgegenahme seiner Post, soweit erforderlich, aus.
6.6. Die Postannahme umfasst sämtliche Briefsendungen und Postkarten der Tagespost. Päckchen- und Paketannahme kann kostenpflichtig hinzugebucht werden. Sperrgut und Übergrößen sind von der Annahme ausgeschlossen. Die Annahme von Sendungen von über 3 kg Gewicht kann nach billigem Ermessen der Coworking 56 Köln verweigert werden.
6.7. Die maximale Aufbewahrung von Postsendungen beträgt 3 Monate. Bei Paketsendungen ab 10 Kg kann die Coworking 56 Köln nach sieben Tagen eine Lagerungsgebühr in Höhe von 50€ erheben. Nach Ablauf der maximalen Lagerdauer und ausbleibender Rückmeldung durch den Nutzer, steht es der Coworking 56 Köln frei, die Paketsendung auf Kosten des Nutzers weiterzuleiten oder zu entsorgen.
6.8. Die Coworking 56 Köln wird Briefe weder öffnen noch einscannen. Eine weitergehende diesbezügliche Leistung erfordert einen gesonderten Vertrag. Die Coworking 56 Köln weist daraufhin, dass eine derartige Leistung gegen standesrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen (z.B. Datenschutz) verstoßen kann.
6.9. Sollte der Nutzer eine Postweiterleitung buchen, verpflichtet er sich, die Coworking 56 Köln unverzüglich über eine Änderung seiner postalischen Anschrift zu informieren. Zudem übernimmt die Coworking 56 Köln nicht das Zugangsrisiko und damit keine Haftung für den Versand der Post. Im Übrigen richtet sich die Haftung der Coworking 56 Köln nach Ziffer 7.
7. Haftung
7.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Coworking 56 Köln auch für ihre Erfüllungsgehilfen bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Auf Schadensersatz haftet die Coworking 56 Köln – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Coworking 56 Köln, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Coworking 56 Köln Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.3. Die sich aus Ziffer 7.2.b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Coworking 56 Köln nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
7.4. Die unter Ziffer 7.2.b. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Coworking 56 Köln einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Ferner gelten sie nicht für Ansprüche des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn in dem Coworking Space Personal der Coworking 56 Köln präsent ist oder der Coworking Space mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhut- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.
7.6. Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Nutzers.
7.7. Die Coworking 56 Köln stellt Wasser, Fernwärme, Gas und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen zur Verfügung. Der Nutzer wird im Falle einer Haftung der Coworking 56 Köln bei Leistungsstörungen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, als sie der Coworking 56 Köln nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zustehen. Der Nutzer hat einen Schaden unverzüglich sowohl der Coworking 56 Köln als auch unmittelbar dem beliefernden Versorgungsunternehmen schriftlich (Textform ist ausreichend) mitzuteilen.
7.8. Die Coworking 56 Köln schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie und/oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.
8. Pflichten des Nutzers
8.1. Der Nutzer erkennt an, dass die Räumlichkeiten nur zur Büronutzung zur Verfügung gestellt werden. Eine Übernachtung oder die Nutzung zum privaten Gebrauch ist nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von privaten Gegenständen nicht gestattet, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen oder die Durchführung des Vertrags diese dringend erfordert.
8.2. Der Nutzer stellt die Coworking 56 Köln von allen Ansprüchen Dritter gegen die Coworking 56 Köln, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen des Nutzers erheben, frei. Dies beinhaltet insbesondere Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Verstößen. Die Freistellung umfasst alle im Zusammenhang mit behaupteten Ansprüche Dritter entstandenen Kosten.
8.3. Der Nutzer ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für durch den Nutzer verursachte Schäden in ausreichender Höhe zu unterhalten. Zudem hat der Nutzer, soweit er eine juristische Person ist bzw. ein Gewerbe betreibt, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Versicherung für Betriebsunterbrechung auf seine Kosten abzuschließen und während der Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung ist der Coworking 56 Köln auf Verlangen nachzuweisen.
8.4. Der Nutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.5. Jeder Nutzer ist für seine IT und dazugehörigen Geräte selbst verantwortlich. Der Nutzer stellt sicher, dass er Programme verwendet (z.B. Antivirensoftware), die verhindern, dass ein Netzwerkschaden entsteht. Für die von der Coworking 56 Köln zur Verfügung gestellten Geräte kann, abhängig von der IT des Nutzers, zusätzliche Software zur Nutzung erforderlich sein (z.B. Zugangssoftware zum Drucker). Die Coworking 56 Köln übernimmt insoweit keine Gewähr oder Haftung für deren Funktionsfähigkeit.
8.6. Der Nutzer ist für die Sicherung und den Schutz seiner Daten auf seinen Geräten selbst verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Die Coworking 56 Köln hat diesbezüglich keine Verantwortung bzw. Haftung.
8.7. Elektronische Schlüsselkarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
8.8. Der Verlust oder Diebstahl der elektronischen Schlüsselkarte ist unverzüglich zu melden.
8.9. Der Nutzer darf keine verderblichen, für den Arbeitsplatz schädlichen oder gefährliche Materialen in den Coworking Space mitbringen und/oder dort anliefern lassen.
8.10. Für den Zutritt zum Coworking Space ist ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest einer offiziellen Teststation erforderlich. Sollte kein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden, so kann Coworking 56 Köln ihm den Zutritt versagen. Der Nutzer bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung des Entgelts nach § 2 des Coworking Space Vertrages verpflichtet.
9. Internetnutzung
9.1. Soweit die Coworking 56 Köln dem Nutzer einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Nutzer für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Nutzer wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von der Coworking 56 Köln zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, die gesetzlichen Bestimmungen beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material unterlassen. Sollte die Coworking 56 Köln wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Nutzer die Coworking 56 Köln insoweit freistellen.
9.2. Der von der Coworking 56 Köln zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Die Coworking 56 Köln hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens der Coworking 56 Köln dar.
9.3. Dem Nutzer ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und einer verminderten Bandbreite kommen kann
9.4. Dem Nutzer ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Nutzer den von der Coworking 56 Köln zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Nutzers ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Nutzer verpflichtet, vorher mit der Coworking 56 Köln eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Nutzer reservierten Bandbreite), die den anderen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.
10. Hausordnung, Verhaltensregeln
10.1. Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Nutzers und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Die Coworking 56 Köln kann die Hausordnung und die Verhaltensregeln bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, insbesondere zur Behebung oder Vermeidung von Betriebsstörungen und Störungen anderer Nutzer, aktualisieren. Die Aktualisierungen werden dem Nutzer kenntlich gemacht und entfalten sofortige Wirkung.
10.2. Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände, Arbeitsplätze sowie Einrichtungen pfleglich zu behandeln und das Eigentum der Coworking 56 Köln und anderer Nutzern zu achten. Des Weiteren wird der Nutzer die angebotenen Dienste nicht für ungesetzliche oder sittenwidrige Zwecke zu nutzen.
10.3. Der Nutzer ist verpflichtet, auf alle übrigen Nutzer größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören. Telefonate sind in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Medien sind über Kopfhörer zu hören.
10.4. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen, zu entfernen, deren Lage im Raum zu verändern und/oder diese auszutauschen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Coworking 56 Köln. Der Nutzer hat spätestens bis zur Rückgabe seines Arbeitsplatzes die fachgerechte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Arbeitsplatzes auf eigene Rechnung vorzunehmen.
10.5. Die Coworking 56 Köln ist berechtigt, Reparaturen, Instandhaltungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und Erweiterung des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes, zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Frist in Abstimmung mit dem Nutzer durchzuführen. Der Nutzer schuldet erforderliche Mitwirkungshandlungen, wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeitsplatz. Besteht Gefahr im Verzug, bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Frist. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall jederzeit zugänglich zu halten.
10.6. Das Rauchen und Dampfen ist in dem Coworking Space nicht gestattet und nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.
10.7. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist zulässig, sofern diese für den Verzehr am selben Tag bestimmt sind; das Lagern und das Zubereiten sind nur in der Küche oder den sonst hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet. Im Übrigen sind das Mitbringen, Lagern, Zubereiten und der Verzehr von Speisen und Getränken verboten.
11. Datenschutz
11.1. Die Coworking 56 Köln und der Nutzer beachten den Schutz von personenbezogenen Daten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Vertrages werden von der Coworking 56 Köln Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
11.3. Soweit der Nutzer personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden diese nur zur Abwicklung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages, für die technische Administration und zur Beantwortung seiner Anfragen verwendet.
11.4. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, -übergabe oder -beendigung und/oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Nutzer zuvor eingewilligt hat. Soweit die Coworking 56 Köln zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
11.5. Für die von der Coworking 56 Köln zur Verfügung gestellten oder durch die Coworking 56 Köln erhobenen personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Zweckerreichung, Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
11.6. Der Nutzer hat das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und ‐verwendung mit Wirkung für die Zukunft. Die Coworking 56 Köln wird dann umgehend die Daten des Nutzers komplett löschen, sofern nicht eine gesetzliche Speicher‐ bzw. Aufbewahrungsverpflichtung besteht. In diesem Fall werden die Daten gesperrt, es sei denn, es besteht eine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung
11.7. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Coworking 56 Köln.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Coworking 56 Köln behält sich Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Nutzer umgehend mitgeteilt. Sofern der Nutzer Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
12.2. Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
12.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Coworking 56 Köln.
12.4. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Coworking 56 Köln und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.5. Ist der Nutzer Vollkaufmann i. S. d. §1 Abs.1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so richtet sich der Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis nach dem Sitz der Coworking 56 Köln.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.